top of page

КРАТКОСРОЧНЫЙ ГРАНТ ОТ МЕДИЦИНСКИХ СТРАХОВЫХ КОМПАНИЙ

Eine Kur kann als Vorsorge Ihre geschwächte Gesundheit verbessern und Ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung stärken. In erster Linie dient sie der Vorsorge, mit deren Hilfe können viele Krankheiten vorgebeugt werden oder bewirken eine nachhaltige Besserung des bestehenden Krankheitsbildes.
Sie können die ambulante Kur nicht nur in deutschen Kurorten beantragen, sondern auch in vielen EU-Ländern. Unter bestimmten Voraussetzungen Beschusses die deutschen Krankenkassen diese. Der Kurort und das Kurhotel können Sie weitgehend frei wählen, wenn diese in der Liste der anerkannten Kurorte aufgeführt sind, das die Kur medizinisch sinnvoll ist und das die Ausstattung der Kureinrichtung deutschen Standards entspricht. In der Regel muss die Kur von Ihnen vorausgezahlt werden, aber mit dem Kurzuschuss können Sie einen großen Teil von den Sozialleistungsträgern zurück erstattet bekommen.

Wie können Sie den Zuschuss beantragen?
Besuchen Sie Ihren Hausarzt und besprechen Sie zuerst die Notwendigkeit einer Kur. Danach wählen Sie den passenden Kurort, hierbei stehen wir Ihnen selbstverständlich jeder Zeit mit Rat und Tat zur Hilfe. Klären Sie, ob Ihre Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Sozialversicherung oder andere Träger für die Kostenübernahme zuständig sind.
Das dafür notwendige Formular nennt sich: „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß §23 Abs.2 SGB V“ (ehemals: Offene Badekur) und sollte mindestens zwei Monate vor der geplanten Reise eigereicht werden.

 

Die Voraussetzungen:
- Innerhalb der letzten drei Jahre wurde keine vergleichbare Kur beantragt
- Im Allgemeinen sollte die Kur drei Wochen dauern. Dies gilt aber als Richtwert. Viele Sozialleistungsträger genehmigen auch bei

  weniger
- Die ambulanten Maßnahmen in Deutschland sind ausgeschöpft
- Die Kur findet an einem staatlich anerkannten Kurort statt


Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden von den Sozialleistungsträger folgende Leistungen in der Regel übernommen:
- Ärztliche Leistungen während der Kur
- Alle Kosten, wie die Unterkunft, Verpflegung, Transfer können mit bis zu € 13,- /Tag - € 16,- /Tag bezuschusst werden

  (Das weicht von Sozialleistungsträger zu Sozialleistungsträger ab)
- Die ärztlich verordnete Behandlungen während der Kur, können mit bis zu 90% bezuschusst werden

Nach der Beantragung:
Nachdem Sie den ausgefüllten Antrag an die Sozialleistungsträger zurück senden, wird dieser genau überprüft. Wenn dieser Antrag nicht genehmigt wird, sollten Sie am besten mit Unterstützung des Arztes, schnell möglichst schriftlich Widerspruch einlegen.
Und wenn der Antrag sofort genehmigt wird, sollten Sie eine detaillierte Aufstellung der verordneten Behandlun- gen vom Kurhotel mitbringen. Die Kurkostenaufstellung können wir gerne für Sie erstellen.

 

Steuern sparen:
Es besteht die Möglichkeit, privat getragene Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Fragen Sie Ihren Steuerberater danach.

Соберите информацию : какой спа-салон мне подойдет? Какой поставщик социального обеспечения предоставит мне субсидию?

Запросите форму Заполните форму с помощью вашего семейного врача
Подача формы

Одобрение

Отклонение

подать возражение

Бронирование оздоровительной поездки Начало оздоровительной поездки (заберите с собой оздоровительные сертификаты)

После поездки: Подача документов в орган социального обеспечения

Возмещение расходов

bottom of page